Page 11 - Ärzteblatt Sachsen, Oktober-Ausgabe 2025
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GESUNDHEITSPOLITIK
Aktuelle Fälle aus der Gutachterstelle
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, tenen Schaden zu klären . In diesem Fall Klinik für Neurorehabilitation und Klinik
die Gutachterstelle möchte Ihnen wieder war diese Beziehung eindeutig . für Viszeralchirurgie
einen Fall zur kollegialen Diskussion (Maximalversorger, AG 2),
vorstellen, diesmal aus den Fachberei- Die Gutachterstelle hat folglich die Re- andere Einrichtung als AG 1
chen Neurochirurgie und Viszeralchi- gulierung des Schadens empfohlen . In
rurgie . Anbetracht des Alters des Patienten 3/2023
und der Schwere der eingetretenen radiologische Sicherung einer petro-
Zuvor aber wieder unsere Bewertung Schä digungen dürfte das Regulie- clivialen Raumforderung, am ehesten
des im „Ärzteblatt Sachsen“, Heft rungsvolumen beträchtlich sein . Bei Meningeom;
7/2025 dargestellten Behandlungsfal- derartigen Konstellationen hat das Vo- Anlass der Diagnostik: gehäuft Kopf-
les einer Appendizitis mit nachfolgend tum der Gutachterstelle für den Haft- schmerzen, Tinnitus, Gefühlsstörungen
septischen Komplikationen und einem pflichtversicherer eher eine orientie- im Gesicht und an den oberen Extremi-
desaströsen Ausgang . rende Bedeutung . Für einen Regulie- täten
Unserer Bewertung zugrunde liegen, rungsumfang, der schnell in den sie-
wie Ihnen inzwischen geläufig ist, das benstelligen Bereich gehen kann, ist aus 29. März 2023
zum Behandlungsfall gefertigte Sach- naheliegenden Gründen eine rechtsver- nach ambulanter Vorstellung (6 . März
verständigengutachten und die Beur- bindliche Grundlage erforderlich . 2023) bei AG 1 mit Stellung der OP-Indi-
teilung durch unseren Sachverständi- kation stat . Aufnahme zur operativen
genrat . In Anbetracht der nahezu feh- Die Kolleginnen und die Kollegen, die Versorgung bei AG 1
lenden zielgerichteten Diagnostik im sich zu diesem Fall geäußert haben,
Zeitraum vom 20 . bis 25 . Januar 2021 haben alle ihre Bestürzung über diesen 31. März 2023
war die Beurteilung nicht schwierig, die Behandlungsverlauf Ausdruck gegeben . Teilresektion des Meningeoms, Kom-
Bewertung im Sachverständigenrat An dieser Stelle ein Hinweis in eigener plettresektion technisch nicht möglich
war einstimmig . Die schweren post- Sache: In den Zuschriften erreicht uns
operativen Komplikationen sind kausal immer wieder der Wunsch, in die Dar- 1. April 2023
begründete Folge der unzureichenden stellung mehr Details (zum Beispiel La- Schlaganfallgeschehen mit Paraparese,
Diagnostik und damit kausale Folge bordiagnostik, Röntgenbefunde oder Weiterbeatmung und ITS-Versorgung
einer fehlerhaften Behandlung . Die OP-Berichte) einzufügen . Wir haben
fehlende ärztliche Verlaufsbeurteilung dieses sehr prägnante, manchmal viel- 3. April 2023
lässt organisatorische Defizite in der leicht auch verkürzende Format be- Implantation einer Hirndrucksonde
Klinikorganisation des Antragsgegners wusst gewählt und wollen dies beibe-
vermuten . halten . Wünsche nach detaillierteren 15. April 2023
Informationen werden natürlich im Dilatationstracheotomie
Zu entscheiden war, ob die festgestell- Dialog bedient .
te Fehlbehandlung die Kriterien eines 17. April 2023
groben Behandlungsfehlers erfüllt . Die Der neue Fall PEG-Anlage
Gutachterstelle hat dies bejaht, die ju- aus der Gutachterstelle
ristische Folge dieser Feststellung wä- Patientin Jahrgang 1966, keine wesent- 26. April 2023
re eine komplette Beweislastumkehr lichen Begleiterkrankungen . Verlegung zu AG 2 zum Weaning und
zu Lasten des Antragsgegners . Damit Ansprüche werden gegenüber zwei Be- zur Neurorehabilitation
wäre eigentlich eine Bewertung der handlungseinrichtungen geltend ge-
Kausalität des Fehlers für den Schaden macht . 30. April 2023
nicht mehr zwingend erforderlich . Als Entwicklung eines akuten Abdomens ➝
ärztliche Standesvertretung sind wir Antragsgegner 1: Verlegung Viszeralchirurgie
jedoch immer bemüht, die Kausalitäts- Klinik für Neurochirurgie CT-Diagnostik: 4 Quadranten-Peritoni-
beziehungen zwischen der festgestell- (Maximalversorger, AG 1) tis mit deutlichen Hinweisen für ein
ten Fehlbehandlung und dem eingetre- Antragsgegner 2: septisches Geschehen
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