Page 25 - Ärzteblatt Sachsen, Oktober-Ausgabe 2025
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MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE



        Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

       „Medizinische Fachangestellte“





        Die Sächsische Landesärztekammer  vermittelten Lernstoffes – soweit er für  Bestehen Auszubildende/Umschüler vor
        führt die nächste schriftliche Abschluss- die Berufsausbildung wesentlich ist –  Ablauf der Ausbildungs- oder Umschu-
        prüfung im oben genannten Ausbil- müssen dabei vollständig anwen- lungszeit die Abschlussprüfung, so en-
        dungsberuf am Mittwoch, dem 7 . Ja - dungsbereit sein .                 det das Berufsausbildungs- oder Um-
        nuar 2026, 9 .00 bis 15 .00 Uhr in der                                  schulungsverhältnis mit Bekanntgabe
        Sächsischen Landesärztekammer, Schüt- 2 . Prüflinge ohne vorangegangenes Be- des  Ergebnisses  durch  den Prüfungs-
        zenhöhe 16, 01099 Dresden durch .   rufsausbildungsverhältnis, die nach- ausschuss (§ 21 Abs . 2 Berufsbildungs-
                                            weisen, dass sie mindestens das Ein- gesetz) .
        Die Prüfung im praktischen Teil erfolgt  einhalbfache der Zeit, die als Ausbil-
        in der 4 . bis 6 . Kalenderwoche 2026 .  dungszeit vorgeschrieben ist, in dem  Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter
                                            Beruf des Arzthelfers/der Arzthelferin  Tel . 0351 8267-170/-171/-173/-168 zur
        I. Zulassung zur Abschlussprüfung   oder des/der Medizinischen Fachange- Verfügung . ■
        Zur Abschlussprüfung mit Beginn 7 . Ja- stellten tätig gewesen sind (§ 45 Abs . 2
        nuar 2026 können regulär Auszubil- Berufsbildungsgesetz), können zur Ab-
        dende  und  Umschüler/Umschülerin  - schlussprüfung zugelassen werden .                     Lydia Seehöfer B .A .
                                                                                                     Sachbearbeiterin
        nen, deren Ausbildungs- oder Umschu-                                           Referat Medizinische Fachangestellte
        lungsverhältnis nicht später als am 28 .  III. Anmeldung und
        Februar 2026 endet, zugelassen werden . Zulassungsverfahren
                                            Die  Anmeldeformulare  haben  die  aus-
        II. Zulassung in besonderen Fällen  bildenden Ärzte oder in den Fällen von
        1 . Gemäß § 45 Abs . 1 Berufsbildungs- Ziffer II .2 . (Externe Prüfung) die Prüflin-
        gesetz können Auszubildende und Um- ge von der Sächsischen Landesärzte-
        schüler (bei einer Umschulungszeit von  kammer bereits erhalten . Die Gebüh-
        30 bis 36 Monaten) nach Anhören des  renbescheide für die Prüfungsgebüh -
        Ausbildenden und der Berufsschule vor  ren gehen fristgerecht dem Zahlungs-
        Ablauf ihrer Ausbildungs- und Umschu- pflichtigen zu .
        lungszeit zur Abschlussprüfung zuge-
        lassen werden, wenn ihre Leistungen  Die Anmeldung zur Abschlussprüfung
        dies rechtfertigen (vorzeitige Abschluss- hat mit vollständigen Unterlagen nach
        prüfung) .                          § 10 der Prüfungsordnung für die
                                            Durchführung von Abschlussprüfun -
        Als  Maßstäbe  für  eine  Einzelfallent- gen im Ausbildungsberuf des Medizini-
        scheidung sind festgelegt:          schen Fachangestellten/der Medizini-
        •  maximal mögliche Verkürzung von   schen Fachangestellten der Sächsi-
          insgesamt sechs Monaten,          schen Landesärztekammer (veröffent-  Fortbildung
        •  mindestens gute Lern- und Ausbil-  licht im Internet unter www .slaek .de)   für MFA
          dungsergebnisse in der Arztpraxis,  spätestens bis zum 31. Oktober 2025
        •  gute Lernmotivation und Lernergeb-  zu erfolgen .                     Unsere Fortbildungen für
          nisse mit Notendurchschnitt bis 2,0
          in der Berufsschule und           Über die Zulassung zur Abschlussprü-  Medizinische Fachangestellte
        •  mindestens befriedigende Note in   fung entscheidet die zuständige Stelle .   finden Sie in den grünen
          der Zwischenprüfung .             Hält sie die Zulassungsvoraussetzun-  Fortbildungsseiten in der
                                            gen nicht für gegeben, so entscheidet   Mitte des Heftes.
        Die Inhalte des Ausbildungsrahmenpla- der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs . 1
        nes und des im Berufsschulunterricht  Berufsbildungsgesetz) .



        Ärzteblatt Sachsen  10|2025                                                                               25
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