Page 25 - Ärzteblatt Sachsen, Oktober-Ausgabe 2025
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MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
„Medizinische Fachangestellte“
Die Sächsische Landesärztekammer vermittelten Lernstoffes – soweit er für Bestehen Auszubildende/Umschüler vor
führt die nächste schriftliche Abschluss- die Berufsausbildung wesentlich ist – Ablauf der Ausbildungs- oder Umschu-
prüfung im oben genannten Ausbil- müssen dabei vollständig anwen- lungszeit die Abschlussprüfung, so en-
dungsberuf am Mittwoch, dem 7 . Ja - dungsbereit sein . det das Berufsausbildungs- oder Um-
nuar 2026, 9 .00 bis 15 .00 Uhr in der schulungsverhältnis mit Bekanntgabe
Sächsischen Landesärztekammer, Schüt- 2 . Prüflinge ohne vorangegangenes Be- des Ergebnisses durch den Prüfungs-
zenhöhe 16, 01099 Dresden durch . rufsausbildungsverhältnis, die nach- ausschuss (§ 21 Abs . 2 Berufsbildungs-
weisen, dass sie mindestens das Ein- gesetz) .
Die Prüfung im praktischen Teil erfolgt einhalbfache der Zeit, die als Ausbil-
in der 4 . bis 6 . Kalenderwoche 2026 . dungszeit vorgeschrieben ist, in dem Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter
Beruf des Arzthelfers/der Arzthelferin Tel . 0351 8267-170/-171/-173/-168 zur
I. Zulassung zur Abschlussprüfung oder des/der Medizinischen Fachange- Verfügung . ■
Zur Abschlussprüfung mit Beginn 7 . Ja- stellten tätig gewesen sind (§ 45 Abs . 2
nuar 2026 können regulär Auszubil- Berufsbildungsgesetz), können zur Ab-
dende und Umschüler/Umschülerin - schlussprüfung zugelassen werden . Lydia Seehöfer B .A .
Sachbearbeiterin
nen, deren Ausbildungs- oder Umschu- Referat Medizinische Fachangestellte
lungsverhältnis nicht später als am 28 . III. Anmeldung und
Februar 2026 endet, zugelassen werden . Zulassungsverfahren
Die Anmeldeformulare haben die aus-
II. Zulassung in besonderen Fällen bildenden Ärzte oder in den Fällen von
1 . Gemäß § 45 Abs . 1 Berufsbildungs- Ziffer II .2 . (Externe Prüfung) die Prüflin-
gesetz können Auszubildende und Um- ge von der Sächsischen Landesärzte-
schüler (bei einer Umschulungszeit von kammer bereits erhalten . Die Gebüh-
30 bis 36 Monaten) nach Anhören des renbescheide für die Prüfungsgebüh -
Ausbildenden und der Berufsschule vor ren gehen fristgerecht dem Zahlungs-
Ablauf ihrer Ausbildungs- und Umschu- pflichtigen zu .
lungszeit zur Abschlussprüfung zuge-
lassen werden, wenn ihre Leistungen Die Anmeldung zur Abschlussprüfung
dies rechtfertigen (vorzeitige Abschluss- hat mit vollständigen Unterlagen nach
prüfung) . § 10 der Prüfungsordnung für die
Durchführung von Abschlussprüfun -
Als Maßstäbe für eine Einzelfallent- gen im Ausbildungsberuf des Medizini-
scheidung sind festgelegt: schen Fachangestellten/der Medizini-
• maximal mögliche Verkürzung von schen Fachangestellten der Sächsi-
insgesamt sechs Monaten, schen Landesärztekammer (veröffent- Fortbildung
• mindestens gute Lern- und Ausbil- licht im Internet unter www .slaek .de) für MFA
dungsergebnisse in der Arztpraxis, spätestens bis zum 31. Oktober 2025
• gute Lernmotivation und Lernergeb- zu erfolgen . Unsere Fortbildungen für
nisse mit Notendurchschnitt bis 2,0
in der Berufsschule und Über die Zulassung zur Abschlussprü- Medizinische Fachangestellte
• mindestens befriedigende Note in fung entscheidet die zuständige Stelle . finden Sie in den grünen
der Zwischenprüfung . Hält sie die Zulassungsvoraussetzun- Fortbildungsseiten in der
gen nicht für gegeben, so entscheidet Mitte des Heftes.
Die Inhalte des Ausbildungsrahmenpla- der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs . 1
nes und des im Berufsschulunterricht Berufsbildungsgesetz) .
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