Page 5 - Ärzteblatt Sachsen, Januar-Ausgabe 2025
P. 5
BERUFSPOLITIK
Änderung der Satzung Fortbildung
und Fortbildungszertifikat zur
Fortbildungsordnung
Nach aufwändiger Abstimmung mit desärztekammer umsetzt . Aus der Weiterbildungsordnung erworbenen
den Landesärztekammern, Berufsver- ehemaligen „Satzung Fortbildung und und zur Berufsausübung erforderli-
bänden und Fachgesellschaften haben Fortbildungszertifikat“ ist nun die neue chen Kenntnisse, Fähigkeiten und
die Delegierten des 128 . Deutschen „Fortbildungsordnung“ mit Inkrafttre- Fertigkeiten .“ Dieser Text stellt klar,
Ärztetages im Mai 2024 in Mainz eine ten zum 1 . Januar 2025 hervorgegan- dass Fortbildung an die Aus- und
Neufassung der (Muster-)Fortbildungs- gen . Die Novellierung stand auch im gegebenenfalls Weiterbildung an -
ordnung (MFBO) beschlossen . Die Rah- Zeichen von Entbürokratisierung, De- knüpft . Inhalte der Fortbildung kön-
menbedingungen für die Durchführung regulierung sowie Konkretisierung . So nen daher nur solche Themen sein,
und Anerkennung von Fortbildungen konnten die bisher als Er gänzende die auf den in Aus- und Weiterbil-
und die Strukturen in der Fortbildungs- Richtlinien zur Satzung enthaltenen dung erworbenen Kenntnissen,
landschaft haben sich seit der Einfüh- und (sehr detailliert) beschriebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf-
rung der MFBO 2004 und der letzten Regelungen aufgelöst werden, da sich bauen und diese erhalten oder fort-
Aktualisierung 2013 deutlich verändert . diese in der neuen Fortbildungsord- entwickeln . Dadurch werden Inhalte
Es hat sich dabei gezeigt, dass die bis- nung im Wesentlichen wiederfinden . ausgeschlossen, die in keinem Zu -
herige Fassung der MFBO auch in Ver- sammenhang mit ärztlicher Kom-
bindung mit den „Empfehlungen zur Die bedeutsamsten Neuerungen sind: petenz stehen . Die Inhalte müssen
ärztlichen Fortbildung" nicht mehr aus- a) In der Präambel werden die wesent- fachlich dem Stand der Wissen-
reicht, um dauerhaft die Neutralität lichen Ziele ärztlicher Fortbildung schaft entsprechen, wobei im Ein-
und Transparenz von Fortbildungen im definiert . „Die kontinuierliche be - zelfall auch Inhalte akzeptiert sein
notwendigen Umfang sicherzustellen . rufsbegleitende Fortbildung gehört können, die sich gerade in der Ent-
Ziel der Überarbeitung war es, mit einer zum ärztlichen Selbstverständnis, wicklung befinden und (noch) nicht
neuen MFBO insbesondere die Vorga- sichert die Qualität ärztlicher Be - wissenschaftlich gesichert sind .
ben zur Wahrung der Unabhängigkeit rufsausübung und ist eine zentrale d) Eng im Zusammenhang mit der Ver-
der ärztlichen Entscheidung zu schär- Berufspflicht eines jeden Arztes . Sie sorgung stehende Themen, wie Qua-
fen und damit die Schaffung der dafür ist auch sozialrechtlich verankert .“ litätsmanagement und gesundheits-
notwendigen rechtlichen Rahmenbe- b) § 1 Begriffsbestimmungen: enthal- systembezogene Themen, so wie
dingungen anzustoßen . Es ist ein aus- ten die wichtigsten Definitionen im ärztliche Basiskompetenzen, wie
drücklicher Wille aller Kammern, die Kontext der ärztlichen Fortbildung, Kommunikation und die Befähigung
neue MFBO bis zum 129 . Deutschen zum Beispiel § 1, Nr . 10: „wissen- zu wissenschaftlichem Arbeiten,
Ärztetag 2025 in Leipzig in Landesrecht schaftliches Programm“ – ist derje- können ebenfalls Inhalt von zertifi-
zu überführen . nige Teil der Fortbildungsmaßnah- zierten Fortbildungen sein .
me, welcher der unmittelbaren Ver- e) § 5 Anerkennungsvoraussetzungen
Dies aufgreifend, hat die 72 . Kammer- mittlung von Kenntnissen, Fähigkei- für Fortbildungsmaßnahmen: „Die
versammlung am 13 . November 2024 ten oder Fertigkeiten dient . Fortbildungsmaßnahme muss die
der Novellierung und Überführung in c) § 3 Inhalt der Fortbildung: „Die ärzt- Unabhängigkeit ärztlicher Entschei-
Landesrecht mit deutlich mehr als der liche Fortbildung vermittelt unter Be - dungen wahren, und diese darf nicht
notwendigen Zweidrittelmehrheit zuge- rücksichtigung bestehender, neuer zugunsten wirtschaftlicher Interes-
stimmt . Ein Grund dafür war, dass die und sich entwickelnder wissenschaft- sen beeinflusst werden . Fortbil-
jetzt bundesweit zu Grunde liegende licher Erkenntnisse und medizini- dungsinhalte und Marketingaktivi-
Musterfortbildungsordnung praktisch scher Verfahren die zur Erhaltung täten müssen streng voneinander
1:1 die schon seit mehreren Jahren gel- und Fortentwicklung der auf Grund- getrennt sein (Erklärung der Auto-
tenden Vorgaben der Sächsischen Lan- lage der Approbations- und der ren: formal und örtlich) und es dür-
Ärzteblatt Sachsen 1|2025 5