Page 5 - Ärzteblatt Sachsen, Januar-Ausgabe 2025
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BERUFSPOLITIK



        Änderung der Satzung Fortbildung

        und Fortbildungszertifikat zur

        Fortbildungsordnung







        Nach aufwändiger Abstimmung mit  desärztekammer  umsetzt .  Aus  der      Weiterbildungsordnung erworbenen
        den Landesärztekammern, Berufsver- ehemaligen „Satzung Fortbildung und    und zur Berufsausübung erforderli-
        bänden und Fachgesellschaften haben  Fortbildungszertifikat“ ist nun die neue   chen Kenntnisse, Fähigkeiten und
        die Delegierten des 128 . Deutschen  „Fortbildungsordnung“ mit Inkrafttre-  Fertigkeiten .“ Dieser Text stellt klar,
        Ärztetages im Mai 2024 in Mainz eine  ten zum 1 . Januar 2025 hervorgegan-  dass Fortbildung an die Aus- und
        Neufassung der (Muster-)Fortbildungs- gen . Die Novellierung stand  auch  im   gegebenenfalls  Weiterbildung  an  -
        ordnung (MFBO) beschlossen . Die Rah- Zeichen von Entbürokratisierung, De-  knüpft . Inhalte der Fortbildung kön-
        menbedingungen für die Durchführung  regulierung sowie Konkretisierung . So   nen daher nur solche Themen sein,
        und Anerkennung von Fortbildungen  konnten die bisher als Er    gänzende   die auf den in Aus- und Weiterbil-
        und die Strukturen in der Fortbildungs- Richtlinien zur Satzung enthaltenen   dung erworbenen Kenntnissen,
        landschaft  haben  sich seit der Einfüh- und (sehr detailliert) beschriebenen   Fähigkeiten und Fertigkeiten auf-
        rung der MFBO 2004 und der letzten  Regelungen aufgelöst werden, da sich   bauen und diese erhalten oder fort-
        Aktualisierung 2013 deutlich verändert .  diese in der neuen Fortbildungsord-  entwickeln . Dadurch werden Inhalte
        Es hat sich dabei gezeigt, dass die bis- nung im Wesentlichen wiederfinden .   ausgeschlossen, die in keinem Zu -
        herige Fassung der MFBO auch in Ver-                                      sammenhang mit ärztlicher Kom-
        bindung mit den „Empfehlungen zur  Die bedeutsamsten Neuerungen sind:     petenz stehen . Die Inhalte müssen
        ärztlichen Fortbildung" nicht mehr aus- a)  In der Präambel werden die wesent-  fachlich dem Stand der Wissen-
        reicht, um dauerhaft die Neutralität   lichen Ziele ärztlicher Fortbildung   schaft entsprechen, wobei im Ein-
        und Transparenz von Fortbildungen im   definiert . „Die kontinuierliche be  -  zelfall auch Inhalte akzeptiert sein
        notwendigen Umfang sicherzustellen .   rufsbegleitende Fortbildung gehört   können, die sich gerade in der Ent-
        Ziel der Überarbeitung war es, mit einer   zum ärztlichen Selbstverständnis,   wicklung befinden und (noch) nicht
        neuen MFBO insbesondere die Vorga-     sichert  die  Qualität  ärztlicher  Be  -  wissenschaftlich gesichert sind .
        ben zur Wahrung der Unabhängigkeit     rufsausübung und ist eine zentrale  d)  Eng im Zusammenhang mit der Ver-
        der ärztlichen Entscheidung zu schär-  Berufspflicht eines jeden Arztes . Sie   sorgung stehende Themen, wie Qua-
        fen und damit die Schaffung der dafür   ist auch sozialrechtlich verankert .“    litätsmanagement und gesundheits-
        notwendigen rechtlichen Rahmenbe- b)  § 1 Begriffsbestimmungen: enthal-   systembezogene  Themen,  so  wie
        dingungen anzustoßen . Es ist ein aus-  ten die wichtigsten Definitionen im   ärztliche Basiskompetenzen, wie
        drücklicher  Wille  aller  Kammern,  die   Kontext der ärztlichen Fortbildung,   Kommunikation und die Befähigung
        neue MFBO bis zum 129 . Deutschen      zum Beispiel § 1, Nr . 10: „wissen-  zu wissenschaftlichem Arbeiten,
        Ärztetag 2025 in Leipzig in Landesrecht   schaftliches Programm“ –  ist derje-  können ebenfalls Inhalt von zertifi-
        zu überführen .                        nige Teil der Fortbildungsmaßnah-  zierten Fortbildungen sein .
                                                 me, welcher der unmittelbaren Ver- e)  § 5 Anerkennungsvoraussetzungen
        Dies aufgreifend, hat die 72 . Kammer-  mittlung von Kenntnissen, Fähigkei-  für Fortbildungsmaßnahmen: „Die
        versammlung am 13 . November 2024      ten oder Fertigkeiten dient .      Fortbildungsmaßnahme  muss  die
        der Novellierung und Überführung in  c)  § 3 Inhalt der Fortbildung: „Die ärzt-  Unabhängigkeit ärztlicher Entschei-
        Landesrecht mit deutlich mehr als der   liche Fortbildung vermittelt unter Be -  dungen wahren, und diese darf nicht
        notwendigen Zweidrittelmehrheit zuge-  rücksichtigung bestehender, neuer   zugunsten wirtschaftlicher Interes-
        stimmt . Ein Grund dafür war, dass die   und sich entwickelnder wissenschaft-  sen beeinflusst werden . Fortbil-
        jetzt bundesweit zu  Grunde  liegende   licher Erkenntnisse und medizini-  dungsinhalte und Marketingaktivi-
        Musterfortbildungsordnung praktisch    scher Verfahren die zur Erhaltung   täten müssen streng voneinander
        1:1 die schon seit mehreren Jahren gel-  und Fortentwicklung der auf Grund-  getrennt sein (Erklärung der Auto-
        tenden Vorgaben der Sächsischen Lan-   lage der Approbations- und der     ren: formal und örtlich) und es dür-



        Ärzteblatt Sachsen  1|2025                                                                                 5
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